Trockenbau
Decken, Wände, Verkleidungen und Vorsatzschalen – ohne Eingriff in die Statik, sauber abgespachtelt und malerfertig übergeben.
Mehr erfahrenGarten- und Landschaftspflege
Nicht jeder Garten braucht eine Neuplanung. Oft geht es darum, dass regelmäßig jemand kommt, der weiß, was zu tun ist – und der den Grünschnitt danach auch wieder mitnimmt.
Wir sind ein Bau- und Renovierungsbetrieb, kein Landschaftsarchitekturbüro. Baumfällungen, Arbeiten mit Seilklettertechnik, Teichbau und aufwendige Bepflanzungsplanungen gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Wenn Sie so etwas vorhaben, sagen wir das gleich – dann sparen Sie sich einen Termin.
In Deutschland gilt zwischen dem 1. März und dem 30. September ein gesetzliches Verbot für starke Rückschnitte und Rodungen an Hecken und Gehölzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind in diesem Zeitraum weiterhin erlaubt. Wir richten uns danach und planen größere Rückschnitte in das Winterhalbjahr. Wenn bei Ihnen ein umfangreicher Rückschnitt ansteht, melden Sie sich am besten im Herbst.
Manche Kunden buchen uns für einen festen Rhythmus – alle zwei oder vier Wochen in der Saison. Andere rufen an, wenn es zu viel geworden ist, etwa nach einem Urlaub oder vor einem Besichtigungstermin. Beides ist möglich. Bei regelmäßiger Pflege stimmen wir vorab ab, welche Arbeiten jeweils dazugehören, damit Sie nicht bei jedem Besuch neu verhandeln müssen.
Für Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte übernehmen wir die Pflege von Außenanlagen, Zuwegungen und Stellplatzbereichen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehrere Objekte im Großraum München betreuen – für wiederkehrende Einsätze finden wir eine Regelung, die für beide Seiten planbar ist.
Einsatzbereiche
Was Sie erwarten können
Laub, Schnittgut und Grünabfall nehmen wir mit dem eigenen Fahrzeug mit.
Regelmäßige Pflege in der Saison oder einmaliger Einsatz – wie es Ihnen passt.
Größere Rückschnitte planen wir in den gesetzlich zulässigen Zeitraum.
Häufige Fragen
Ja. Viele Kunden buchen einen festen Rhythmus in der Saison, meist alle zwei bis vier Wochen. Wir legen vorher schriftlich fest, welche Arbeiten jeweils enthalten sind, damit es keine Unklarheiten gibt.
Starke Rückschnitte und Rodungen sind zwischen dem 1. März und dem 30. September gesetzlich untersagt. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Größere Arbeiten planen wir deshalb ins Winterhalbjahr.
Nein, Baumfällungen und Arbeiten in der Krone führen wir nicht aus. Dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb für Baumpflege. Beräumen und Entsorgen nach einer Fällung können wir dagegen übernehmen.
Passt dazu
Decken, Wände, Verkleidungen und Vorsatzschalen – ohne Eingriff in die Statik, sauber abgespachtelt und malerfertig übergeben.
Mehr erfahrenSpachtelarbeiten, Oberflächenvorbereitung und Renovierung für Wohn- und Gewerberäume – von der einzelnen Wand bis zur kompletten Wohnung.
Mehr erfahrenLaminat, Linoleum und Teppichboden – ausschließlich schwimmend verlegt, mit sauber vorbereitetem Untergrund und passenden Abschlüssen.
Mehr erfahrenBeschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin vor Ort.